Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder Angebote von privaten Vermietern?

Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder Angebote von privaten Vermietern?

Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder Angebote von privaten Vermietern?

Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder Angebote von privaten Vermietern?

Oftmals findet man Angebote von privaten Vermietern, die ihre Wohnmobile während der nicht benutzten Zeit zu sehr günstigen Konditionen anbieten.

Bei diesen Angeboten sollte man sehr aufmerksam sein, da bei einem Schaden evtl. kein Versicherungsschutz besteht.
Diese vermeintlichen Schnäppchen könnten bei einem Schaden auch dem Mieter sehr teuer zu stehen kommen, denn im Falle eines Unfalls oder Schadens stehen die Versicherer nicht in der Haftungspflicht.

DAHER EMPFEHLEN WIR – Augen auf!

In der Zulassungsbescheinigung sind gewerbliche Vermietfahrzeuge als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ eingetragen.
Fehlt dieser Zusatz, liegt die Annahme nah, dass eine einfache private Versicherung auf den Halter abgeschlossen wurde.
Achten Sie auch auf den TÜV-Stempel auf dem hinteren Kennzeichen; ist hier oft ein Indiz für ein ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug, denn privat zugelassene Fahrzeuge müssen nach 3 bzw. 2 Jahren zum TÜV. Gewerblich angemeldete Wohnmobile müssen jedes Jahr zum TÜV (siehe StVO Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4).

Unsere Fahrzeuge sind zu Ihrer Sicherheit umfangreich als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ angemeldet.

Preise und Buchung